Hier gibt es Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, vor allem im Bereich des Ehrenamtes. Neben etablierten Förderprogrammen veröffentlichen wir hier auch zeitlich begrenzte Förderungen. Zu weiterführenden Fragen stehen wir natürlich auch zur Verfügung. Wir beraten gerne zu individuellen Förderfragen und prüfen, welche Förderung für euch in Frage kommt.
Natürlich sind hier längst nicht alle Fördermöglichkeiten aufgeführt. Dargestellt sind Förderungen, die vor allem für die Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bzw. in ländlichen Regionen aufgelegt wurden.
Die Stiftung für Eherenamt und Engagement betreut ebenfalls eine Datenbank mit aktuellen Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Vereine und Organistionen. Die Verlinkung zu dieser Datenbank haben wir gleich an den Anfang unserer Liste gesetzt.
Sie haben über unsere Homepage ein passendes Förderprogramm gefunden?
Oder Sie kennen ein gutes Förderprogramm für den Bereich der Kinder und Jugendarbeit, welches sich noch nicht auf unserer Seite befindet?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Wer gerne noch selbst nach passenden Programmen für ein bestimmtes Format suchen möchte, wird vielleicht hier fündig:
FÖMISAX-Fördermitteldatenbank Sachsen
https://www.foerderung.sachsen.de/foerderung/app/db/f?p=102:1
Förderdatenbank – Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Bundesverband Deutscher Stiftungen – Umfassendes Stiftungsverzeichnis
https://www.stiftungen.org/verband/was-wir-tun/forschung-daten-und-wissen/stiftungssuche.html
Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Aktuelle Förderprogramme für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen
Hier erfahrt ihr mehr über die aktuellen Förderprogramme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Zusätzlich informieren wir euch in unserer Datenbank über aktuelle Fördermöglichkeiten von anderen Institutionen.
Hier geht es zu den Programmen: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/aktuelle-programme/
Zeitlich begrenzte Förderungen
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit (Ende Förderzeitraum: 31.12.2023)
Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UN-Kinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen. Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt. Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm – Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie – die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2). Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt. Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023. Weitere Informationen zum Antragsverfahren können den „Hinweisen zum Förderantrag“ entnommen werden.
Link zum Zukunftspaket:
Material und Formulare – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)
Platzmachen! Quartiermeister empowert freie Jugendarbeit! Deine Chance auf bis zu 2.000 € Förderung für dein Projekt. Bewirb dich jetzt bis 01. Juni 2023!
Interessen und Stärken verfolgen können. Während der Pandemie haben solche Orte außerhalb der Schule und der Familie besonders gelitten. Mit unserer Sonderförderung machen wir auf die Mehrwerte soziokultureller Jugendarbeit aufmerksam und möchten diese niedrigschwellig
unterstützen. Weitere Infos:
Förderungen besonders für jugendliche Antragsteller*innen
Stadt Land Cash
http://stadt-land-cash.de/
20 Jugendliche aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürfen im Jugendfonds „Stadt. Land. Cash!“ für das Jahr 2021 insgesamt 10.000€ als Jurys verwalten und an Jugendprojekte vergeben. Das Ziel: Die Jugend entscheidet alles selbst.
Für wen?: Jugendliche Antragssteller*innen zwischen 14 und 27 Jahren, die ein eigenes Projekt umsetzen wollen
Fördersumme: Es werden Projekte mit max. 500€ gefördert.
Förderbedingungen:
– Jugendliche sind selbst Ideengeber*innen des Projekts und verfassen den Antrag selbst
– Sie setzen das Projekt hauptsächlich um, Erwachsene sind nur mögliche Unterstützung
Hoch vom Sofa
https://www.starkimland.de/hoch-vom-sofa/
Hoch vom Sofa! ermuntert Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dazu, sich einzumischen – im Dorf, in der Stadt oder im Viertel. Gefragt sind Ideen, mit denen vor der eigenen Haustür etwas verändert und gestaltet werden kann. Unterstützt von lokalen Partner*innen, den Projektbegleiter*innen, setzen Jugendliche eigene Projekte um und prägen ihre Nachbarschaft mit.
Die Projekte können zwischen Mai und September 2022 stattfinden (Erstberatungen gern ab sofort!). Gefördert wird ab Mai 2022 fortlaufend, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Für wen?: Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit Ideen etwas zu verändern oder gestalten
Fördersumme: Es werde Projekte mit max. 2500€ gefördert
Förderbedingungen:
– ein Projektpartner wird benötigt, das kann zum Beispiel ein Verein oder die Heimatgemeinde sein
– 1/5 der der Antragsumme sind Eigenmittel
Wir für Sachsen
https://www.ehrenamt.sachsen.de/foerderprogramm-wir-fuer-sachsen.html
Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Seit 2006 hat das Land rund 104 Millionen Euro für die Umsetzung des Förderprogramms ausgegeben.
Für wen?: interessant beispielsweise für Jugendclubs, …
Fördersumme: Für jeden ehrenamtlich Tätigen können max. 40€/ Monat pro beantragt werden
Bedingungen:
Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:
1. Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
2. Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
3. Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.
Novum
https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum
Für wen?: Gefördert werden vielfältige, neue und gute Ideen junger Menschen zwischen 14 und 26 Jahren aus ganz Sachsen.
Der Antrag soll von den Akteuren selbst erstellt werden und das Vorhaben möglichst klar benennen. Als Vertragspartner soll ein rechtsfähiger Teilnehmer der Initiative oder ein örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. (Das kann ein Verein in eurer Umgebung sein, welcher sich mit Jugendarbeit beschäftigt)
Födersumme: maximal 500,- Euro.
Wie?: Folgende Fragen sind wichtig:
Was wollt Ihr machen? – Was ist Eure Idee?
Was wollt Ihr mit der Fördersumme anfangen?
Was wird nach der Aktion anders sein? – Was bewirkt die Umsetzung Eurer Idee?
Spurensuche
https://www.saechsische-jugendstiftung.de/programme-projekte/spurensuche-foerderung
Mit dem Programm fördert und begleitet die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten.
Für wen?: Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12-18 Jahren
Fördersumme: Aktivitäten mit einem Betrag von maximal 1.800,- €
Förderbedingungen:
– Es wird ein Projektträger benötigt, in der Regel Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein.
Lokale & Regionale Förderungen
Rotary Club
Website: https://pirna-saechsische-schweiz.rotary.de/
Wer? lokale Gruppen
Antragstellung: Es müssen die lokalen Clubs angeschrieben werden, Adressen können der Homepage entnommen werden
Lions Club Pirna
Webseite: http://lionsclubpirna.de/index.php/lions-club/
Wer? lokale Gruppen
Was? Bildungsarbeit, Projekte
Fachstellen/ Landkreis- und Landesförderungen
Bundeszentrale für politische Bildung
Website: https://www.bpb.de/
Wer? Von der BpB anerkannte Träger der politischen Erwachsenenbildung oder Träger der politischen Erwachsenenbildung, die ein Modellprojekt durchführen möchten
Was? Die Förderung dient der Teildeckung der Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer*innen und des abrechenbaren Tagungspersonals (bei Bildungsstätten realer Tagessatz), Miete für Tagungsräume, Fahrkosten der Teilnehmer*innen und des Tagungspersonals sowie Ausgaben und Kosten für Vorbereitung, Organisation und Arbeitsmaterial in Höhe von 10 Prozent der vorgenannten Positionen.
Was nicht? Spenden, Werbemittel, Poster und sonstige Sachleistungen, Klassen- und Studienfahrten
Hinweis: Zusätzlich zu der Bundeszentrale gibt es in jedem Bundesland die Landeszentrale der politischen Bildung, welche individuelle Förderbedingungen haben.
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Internationale Jugendarbeit: Informationen zur Förderung
Stiftungen
Aktion Mensch
Website: https://www.aktion-mensch.de/
Wer? alle freien und gemeinnützigen Organisationen
Was? Projekte, die zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen. Durch gelebte Partizipation und Teilhabe sollen mehr Chancengleichheit, Verteilungs-, Geschlechter- und Generationengerechtigkeit für Menschen in sozial schwierigen Situationen geschaffen werden. Die Projekte sollen wesentlich von ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter*innen getragen werden oder zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen.
Was nicht? Projekte, die bereits begonnen wurden, Projekte von öffentlichen Trägern oder kommerziellen Anbietern oder solche, die staatliche Pflichtaufgaben betreffen. Nicht gefördert werden Einzelpersonen, öffentlich-rechtliche und gewerbliche Organisationen.
Wieviel maximal? 250.000 Euro
Antragsfristen: kann jederzeit beantragt werden
Auerbach Stiftung
Website: http://www.auerbach-stiftung.de/
Was? Die Auerbach Stiftung engagiert sich fördernd und operativ schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen: Bildung und Erziehung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Mildtätiges und Soziales. Zentrale Werte und Gedanken bei der Arbeit der Auerbach Stiftung sind: Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Hilfe von Menschen für Menschen, Wissenschaft aus der Praxis für die Praxis. Die Auerbach Stiftung fördert hauptsächlich Personalkosten.
Was nicht? bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
Eigenanteil: Der Einsatz von Eigenmitteln muss klar erkennbar sein (Eigenmittel können dabei auch Kosten sein, die durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Büromaterialien und -einrichtungen, etc. seitens des Projektträgers in das Projekt eingebracht werden).
Antragsfrist: 30. Juni des jeweiligen Jahres
Bewegungsstiftung
Website: https://www.bewegungsstiftung.de
Wer? Initiativen, die sich den neuen sozialen Bewegungen zugehörig fühlen, und gemeinnützige Vereine
Was? Die Stiftung fördert vor allem mittel- und langfristige Kampagnen, Maßnahmen also, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und im öffentlichen Raum mit einer Forderung zu einer gesellschaftlichen Veränderung präsent werden. Dazu sollen (müssen aber nicht zwingend) auch Formen des öffentlichen Protests verwendet werden. Dabei reicht die Bandbreite des Protests von Online-Demonstrationen mittels Webseiten über kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen bis hin zu Demonstrationen und Aktionen zivilen Ungehorsams. Ein Zuschuss wird für Kampagnen im Allgemeinen vergeben. Die Stiftung prüft nicht, in welche Einzelmaßnahme das Geld fließt, sondern inwieweit das politische Ziel erreicht worden ist.
Was nicht? Kongresse, Seminare und pädagogische Arbeit, Begegnungsreisen, Bücher, Broschüren und Filmdokumentationen sind wichtiger Bestandteil von sozialen Bewegungen. Sie erfüllen allein aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Stiftung. Soziale Dienstleistungen (etwa Beratungsstellen), Schulen, Kindergärten, Hebammenpraxen u.ä. werden ebenfalls nicht gefördert, es sei denn, die Aktiven dort setzen sich in Aktionen beispielsweise dafür ein, dass solche sozialen Dienstleistungen weiter öffentlich finanziert werden.
Wieviel maximal? Kampagnen werden mit einer Summe zwischen 3.000 und 15.000 Euro gefördert, in Ausnahmefällen auch mehr.
Eigenanteil: Ein Eigenanteil und Kofinanzierung in Zusammenarbeit mit anderen Geldgebern ist erwünscht, aber kein Förderkriterium.
Antragsfristen: Anträge müssen erstmalig bis zu festgelegten Stichtagen eingegangen sein. Die jeweils aktuellen Termine sind zu erfragen bzw. auf der Homepage abrufbar.
Hinweis: Organisationen können in Ausnahmefällen einen Eilantrag auf Kampagnenförderung stellen. Voraussetzung für einen Eilantrag ist, dass sich seit dem letzten regulären Antragsschluss unvorhersehbare und gravierende Änderungen der aktuellen politischen Situation ergeben haben, die ein schnelles und entschiedenes Handeln erfordern. Kampagnenanträge im Eilantragsverfahren können jederzeit per E-Mail bei der Geschäftsführung eingereicht werden. Zwischen Antragstellung und Entscheidung sollen nicht mehr als 14 Tage vergehen.
DFL / Bundesliga Stiftung
Website: https://www.dfl-stiftung.de/integration-und-teilhabe
Was? Die DFL Stiftung fördert und kreiert u.a. Projekte, die Kindern und Jugendlichen durch den Zugang zu Sport und Wissen bessere Chancen ermöglichen. Im eigenen Förderbereich „Integration und Teilhabe“ liegt der Fokus auf Bildung, Sprachförderung und sozialen Kontakten durch Sport.
F. C. Flick Stiftung
Website: https://www.stiftung-toleranz.de
Wer? nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
Was? Die F. C. Flick Stiftung unterstützt Projekte, die Rechtsextremismus, Intoleranz, Rassismus und daraus motivierter Gewalt entgegenwirken. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche, Zielgebiet sind die Neuen Bundesländer und Berlin.
Antragsfristen: Der Antrag muss mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen. Aufgrund des durch die Corona-Pandemie bedingten Lockdowns ist eine Antragstellung erst wieder ab dem 01.03.2021 möglich.
filia – die Frauenstiftung
Website: https://www.filia-frauenstiftung.de
Was? filia ist eine Gemeinschaftsstiftung, die operativ weltweit Projekte von und für Frauen fördert, aber auch wechselnde Förderprogramme für Anträge ausschreibt. Wichtige Themen sind politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen, Empowerment oder Rechte für Frauen.
Ikea Stiftung
Website: http://www.ikeastiftung.de/
Was? Kinder und Jugendliche: Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Förderung von Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern helfen. Zum Beispiel durch die projektbezogene Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie durch die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder.
Was nicht? Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Unterstützung mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Sachspenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit darf die IKEA Stiftung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen, indem sie Mittel für den Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen bewilligt, die aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wären. Wir fördern weder Jubiläen und Festveranstaltungen noch können wir allgemeine Spendenaufrufe berücksichtigen. Auch Beihilfe in Einzelfällen können wir nicht gewähren. Ebenso ausgeschlossen sind reine Personalkostenzuschüsse und Bereiche, die nicht mit der Satzung der Stiftung konform gehen. Zum Beispiel Sport, Musik, bildende Kunst, darstellende Künste, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Völkerverständigung und Tierschutz.
Wieviel maximal? Projektanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Je früher die Förderanfrage eintrifft, desto größer sind ihre Chancen, bei der nächsten Sitzung vorgestellt zu werden, da jede Einsendung gesichtet, bewertet und aufbereitet werden muss.
Bewilligung: Über eine Projektförderung entscheidet das zuständige Stiftungsgremium bei seinen zweimal jährlich stattfindenden Beratungen.
Karl Kübel Stiftung
Website: http://www.kkstiftung.de/
Wer? Selbsthilfegruppen und Initiativen, insbesondere solche, die in geringem Maße über öffentliche Gelder verfügen, werdende Mütter und Väter in Selbsthilfegruppen, Träger von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Eltern und Multiplikatoren.
Was? Erziehungs- und Bildungsarbeit in Familien und für Familien, Kinder und Familien in besonderen Lebenslagen, präventive pädagogische und gesellschaftliche Ansätze, Praxisforschungsvorhaben zu den Kernthemen der Stiftung
Was nicht? Maßnahmen, die ein originäres Aufgabengebiet von kirchlichen oder staatlichen Organisationen, Vereinen, Gemeinden und Städten sind; Leistungen, die von der Krankenkasse (z.B. Mutter-Kind-Kuren) oder durch gesetzliche Grundlagen angemessen abgesichert sind; Personalkosten; Finanzierung von Immobilien, entsprechenden Nebenkosten; Fahrzeug- und Reisekosten; Deckung von Etatlücken; alle Arten von medizinischen oder anderen Therapien; Einzelpersonen und einzelne Familien; einmalige Aktivitäten wie z.B. „Eis essen mit Kindern”
Wieviel maximal? Gefördert werden Einzelprojekte in der Regel mit einem Betrag bis maximal 1.000 Euro. Die zusätzliche Förderung durch weitere Drittmittel ist erwünscht.
Freudenberg Stiftung
Website: http://www.freudenbergstiftung.de/
Wer? Vorrangig dezentrale Initiativen auf örtlicher Ebene
Was? Projekte der Freudenberg Stiftung sollen in gesellschaftlichen Bereichen initiiert werden, wo wirtschaftliche, kulturelle und soziale Benachteiligung oder Diskriminierung festzustellen ist und wo die negativen Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklung (z. B. durch technisch-industriellen Fortschritt, Bürokratisierung, Fehlentwicklungen und Abbau sozialer Dienste) besonders spürbar werden. Mit Vorrang sollen daher Projekte der direkten Förderung benachteiligter Randgruppen und kultureller Minderheiten dienen.
Was nicht? Stipendien, persönliche Notlagen, Forschungen, Publikationen, Tagungen und Seminare, die nicht zur Vorbereitung, Begleitung oder Auswertung eigener Praxisprojekte beitragen, Bau-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen fallen nicht in das Förderspektrum der Stiftung.
Antragsfristen: Antragsschluss ist jeweils der 15.04. bzw. 15.10. eines jeden Jahres. Eine telefonische Voranfrage ist empfehlenswert.
Heidehof-Stiftung
Website: https://www.heidehof-stiftung.de
Wer? gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern
Was? Die Heidehof-Stiftung möchte im Förderbereich „Soziales“ sowohl Frauen-, Kinder- und Jugendprojekte als auch Integrationsprojekte für Migrant*innen unterstützen.
Was nicht? Nicht gefördert werden Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug und Projekte, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand fallen. Zuwendungen an Einzelpersonen sowie Stipendien werden nicht vergeben.
Wie viel?: Die Höhe des Förderbetrags ist vom Projekt und den noch zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Antragsstellung: Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsformular. Man erhält nach der Prüfung des Antrags eine Bestätigung sowie eine Referenznummer, die dem Projekt zugeordnet wurde. Zusätzliche Unterlagen zum Projekt (Broschüren, Videos etc.) können per Post oder per E-Mail versendet werden.
Hinweis: Sofern Projekte im Bildungsbereich die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern zum Inhalt haben, ist der Antrag gemeinschaftlich einzureichen, wobei die Federführung und Verantwortlichkeit bei einem der beiden Partner liegt.
PwC Stiftung
Website: http://www.pwc.de/de/engagement/horizonte-erweitern-neugier-wecken-kreativitat-fordern.jhtml
Wer? gemeinnützige Initiativen aus allen Bereichen der ästhetischen Bildung: Projekte zu Musik, Theater, Literatur, Kunst und Bildhauerei, Architektur-und Gestaltungsworkshops und Initiativen aus dem Bereich der Museumspädagogik zählen ebenso dazu wie Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen und Bildungsinstitutionen oder Vermittlungsformen, die den Einsatz neuer Meiden einbeziehen.
Was? Die Initiativen sollen Kinder und Jugendliche an Kunst und Kultur heranführen, die diesen Zugang nicht bereits besitzen. Das Ziel der Stiftung liegt damit nicht im Bereich der Begabten- oder Nachwuchsförderung, sondern in der Breitenförderung. Besonders unterstützt werden kreative Initiativen, die sich durch konzeptionelle und inhaltliche Innovation, vernetzte Denkansätze oder herausragende, neue Vermittlungsformen abheben. Hierbei sieht die Stiftung ihre Aufgabe in erster Linie darin, für den Anschub erfolgversprechender Modellprojekte zu sorgen.
Was nicht? Projekte ohne expliziten Bezug zu ästhetischer Bildung, Projekte ohne expliziten Jugendbezug, Unterstützung von Einzelpersonen, Begabten- und Nachwuchsförderung, Projekte ohne aktive Einbeziehung von Kindern/Jugendlichen, Kreativangebote im Regelbetrieb und rein innerschulische Angebote, Interkultureller Jugendaustausch, Internationale Projekte, Jugendhilfe
Rosa Luxemburg Stiftung
Website: http://www.rosalux.de/
Wer? Einzelpersonen, gemeinnützige Vereine, andere juristische Personen
Was? Neben größeren wissenschaftlichen Studien, deren Ergebnisse für die Aufgabenerfüllung der Stiftung unverzichtbar sind, reicht das Spektrum geförderter Aktivitäten von Konferenzen, Seminaren und Workshops über Buchpublikationen und Ausstellungen bis zu Dokumentarfilmen und DVD-Produktionen. Die Themenvielfalt geförderter Projekte korrespondiert mit den Arbeitsschwerpunkten der Stiftung. Aktuell gewinnt das Themenfeld Krisen, Alternativen und nachhaltige Gesellschaftsentwicklung an Bedeutung. Bereits seit Jahren werden externe Aktivitäten zu Fragen von Migration und zum Kampf gegen den Rechtsextremismus unterstützt.
Was nicht? Vorhaben wissenschaftlicher, kulturell-künstlerischer oder sozialer Einrichtungen, die nicht unmittelbar Zwecke der politischen Bildung verfolgen; Aktivitäten von Gliederungen und Strukturen der Partei Die Linke; Studienförderung außerhalb von Stipendien des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung für Studierende und Promovierende; Teilnahme an Bildungsreisen und Kongressen im In- und Ausland; Aktivitäten politischer Bildung und Freiwilligendienst im Ausland.
Antragsfristen: Das Antragsformular wird auf Anfrage versandt. Anträge sind nach Möglichkeit zuerst per Email einzureichen.
Hinweis: Auf der Homepage ist eine Übersicht der bisher geförderten Projekte einsehbar.
Robert Bosch Stiftung
Website: https://www.bosch-stiftung.de
Was? Die Robert Bosch Stiftung fördert in wechselnden zeitliche begrenzten Förderprogrammen Praxisprojekte, die aktuelle gesellschaftliche Fragen aufgreifen und dafür Lösungen anbieten. Dabei sind regelmäßig Förderlinien rund um die Themen Vielfalt, Toleranz und Völkerverständigung.
Stiftung Mitarbeit
Website: http://www.mitarbeit.de/
Wer? neue Initiativen und Projekte, auch Neugründungen von Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können und denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und die keinem finanzstarken Dachverband angehören. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den neuen Bundesländern.
Was? Gefördert werden Aktivitäten, Initiativen und Gruppen, die das Ziel verfolgen, einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben; gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen; persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken; Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen; Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen; integrierende Ansätze umzusetzen.
Was nicht? Einzelpersonen, Personalkosten, Honorare, Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Mietkosten, Tagungen, Ferienfreizeiten, Reisen, Verpflegungskosten, laufende bzw. bereits beendete Projekte, »etablierte« Initiativen, Projekte mit großem Fördervolumen, Vorhaben mit abgeschlossenem Nutzerkreis, Kindergarten-, Schul-, Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien.
Wieviel maximal? Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden.
Antragsfristen: Die Antragsfristen können der Homepage entnommen werden. Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung mehrmals im Jahr. Die Nachricht über die Bewilligung erfolgt jeweils binnen 4 Wochen nach Antragsfrist. Im Bedarfsfall bemüht sich die Stiftung, kurzfristig eingereichte Anträge auch außerhalb der Antragsfristen zu entscheiden.
Deutsche Telekom Stiftung
Website: https://www.telekom-stiftung.de/
Wer und Was? Arbeitet ausschließlich gemeinnützig und vorrangig operativ. Die Telekom entwickelt unsere Projekte eigenständig und setzt diese auch selbst um. Die Telekom fördert lediglich in einigen definierten Stiftungsprogrammen, dann im Rahmen von Ausschreibungen.
GLS Treuhand e.V.
Website: www.gls-treuhand.de – GLS-Treuhand
Wer? Nur gemeinnützige Organisationen
Was? Jugend- und Altenhilfe / Erziehung und Berufsbildung / Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement / Heilpädagogik und Sozialtherapie / Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung / Kunst und Kultur / Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt / Gesundheit: komplementäre Medizin / Mildtätigkeit, Stipendien nach besonderen Kriterien
Was nicht? Anträge von nicht gemeinnützigen Organisationen und einzelnen Personen / Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken / Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken
Wieviel maximal? Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen 500 bis 2.500 €. Zuwendungen über 10.000 € werden nur selten in Einzelfällen vergeben.
Fonds
Förderfonds Demokratie
Website: https://www.foerderfonds-demokratie.de
Wer? gemeinnützige Vereine, selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur, Stiftungen, Sozialunternehmen, wissenschaftliche Institute und gGmbHs
Was? Vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte werden unterstützt, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei? «
Wie viel? Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich für eine einmalige Förderung bis zu 5.000 Euro bewerben.
Wie lange? Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate, für die dritte Runde vom 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2021.
Fonds Soziokultur
Website: http://www.fonds-soziokultur.de/
Was? Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter. Also Projekte, die ein aktuelles gesellschaftliches Thema aufgreifen, die neue Praxis- und Aktionsformen in der Soziokultur erproben, die den Austausch und die Integration fördern oder die – mit den Mitteln der Kunst und Kultur – neue Formen der Bürgerbeteiligung in der Stadt, der Gemeinde, im Viertel umsetzen. Kurz: Projekte, die anderen Akteur*innen und Einrichtungen als Beispiel dienen können. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an.
Was nicht? Investitionen und kontinuierliche Förderung
Antragsfristen: Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:
• 2. Mai: Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr (nicht vorher!) des laufenden Jahres beginnen sollen. Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.
• 2. November: Bis (spätestens) zu diesem Termin sollten Anträge für Projekte eingereicht werden, die im ersten Halbjahr des Folgejahres (nicht vorher!) beginnen sollen.
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.
Website: https://www.dkhw.de/
Wer? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürgerinitiativen
Was? Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu den Themen Kinderrechte/Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und Kinderkultur
Was nicht? Gebietskörperschaften, öffentliche Träger (Schulen), GmbHs. Personalkosten angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
Wieviel maximal? Die Förderhöhe beträgt maximal 5.000,00 € als Festbetragsfinanzierung. Honorarkosten dürfen bis maximal 50 % der Gesamtfördersumme abgerechnet werden.
Eigenanteil: In der Regel müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projektes durch den Projektträger als Eigenleistung erbracht oder durch Drittmittel finanziert werden.
Antragsfristen: Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge sind jeweils der 31.03. und 30.09. eines Jahres.
Lotterien
Deutsche Fernsehlotterie
Website: https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/foerdermittelbewerbung
Wer? Soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen in ganz Deutschland.
Was? Die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter. Darüber hinaus Förderprojekte die das Gemeinwesen im Land stärken – Förderung von Projekten für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.
Was nicht? die mehrfache Förderung desselben Projektes durch die Stiftung; desselben Vorhabens durch andere bundesweit tätige Soziallotterien; nachträglich entstandener Kosten; von laufenden Personal-/Betriebskosten; falls Fördermittel der Stiftung öffentliche Mittel ersetzen sollen. Die Mittel der Stiftung haben subsidiären Charakter. Finanzielle Ansprüche gegenüber und Finanzierungsmöglichkeiten durch die öffentliche Hand müssen vollumfänglich ausgeschöpft werden.
Wie viel/Wie lange? Fördermittel können für eine soziale Maßnahme, die sich über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren erstreckt, gewährt werden. Der Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von 20 % der Gesamtkosten ist erforderlich.
Antragsfristen: Bis zum 22. Januar 2021 können Fördermittelbewerbungen eingereicht werden, über die der Stiftungsvorstand nach Prüfung durch das Stiftungsbüro in seiner Frühjahrssitzung am 4. Mai 2021 entscheidet. Bis zum 21. Juli 2021 können Fördermittelbewerbungen eingereicht werden, über die der Stiftungsvorstand in seiner Herbstsitzung am 9. November 2021 entscheidet.
Deutsche Postcode Lotterie
Website: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung
Wer? gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland
Was? Projekte, die in den Bereichen Mensch & Natur (Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz) wirken. Dazu gehören beispielsweise Klimaschutz, Natur- und Tierschutz, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz, Menschenrechte, Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenhilfe, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und geflüchtete Menschen, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Gesundheitswesen, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie gesellschaftliche Entwicklung.
Was nicht? Projekte, die bereits abgeschlossen sind und Projekte, die im Ausland durchgeführt werden
Wie viel? Es gibt drei Förderrichtlinien, in denen bis zu 30.000 €, 100.000 € und 500.000 € beantragt werden können. Je nach Höhe müssen unterschiedliche Fristen beachtet und Unterlagen eingereicht werden.
Wie lange? Förderungen von 30.000 € sind für bis zu 12 Monate, 100.000 € bis zu 18 Monate und 500.000 € bis zu 24 Monate möglich.
Antragsfristen: Die aktuellen Antragsfristen sind online einzusehen. Bei erstmaliger Antragsstellung müssen vorab eine Interessenbekundung sowie der Nachweis über die Gemeinnützigkeit eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderfähigkeit werden die Antragsunterlagen gesendet.
Eigenanteil: Ein Eigenanteil von 20% muss erbracht werden, dies kann jedoch auch durch Drittmittel anderer Geldgeber oder teilweise auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 10 € pro Stunde, max. jedoch 15.000 €) eingebracht werden.