Auch für junge Ehrenamtliche ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung ihres ehrenamtlichen Engagements.

Nun ist die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte an den Start gegangen. Sie erscheint in neuem Layout und ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Bei der Antragstellung sind einige Änderungen zu beachten. Vereine, die für eine größere Anzahl von engagierten Mitgliedern Ehrenamtskarten beantragen wollen, können einen Sammelantrag an die Ehrenamtsagentur Sachsen richten. Hierfür wenden sich die Vereine per Email an ehrenamtskarte@sms.sachsen.de

Einzelpersonen können i.d.R. einen Antrag bei ihrer Kommune stellen. In einigen Online-Portalen der Kommunen sind dafür die Antragsunterlagen bereits hinterlegt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte direkt bei den Rathäusern nachfragen.

Weitere Informationen zur Sächsischen Ehrenamtskarte findet man auch unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Neu ist auch, dass Ehrenamtliche nach Absolvierung einer Jugendgruppenleiter*in-Ausbildung bei der Beantragung ihrer JuleiCa (Jugendgruppenleiter*in-card) unter www.juleica-antrag.de  gleichzeitig die Sächsische Ehrenamtskarte mit beantragen können. Das geht ganz unkompliziert mit einem kleinen Häkchen im Antragsformular.

Beratung und Unterstützung bei der Beantragung gibt es beim Jugendring SOE e.V..