Zentralstelle im Landkreis

Der Jugendring SOE ist die Zentralstelle im Landkreis

Die Jugendleiterin bzw. der Jugendleiter muss im Sinne des § 73 SGB VIII für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dieser Träger muss zwingend als solcher registriert sein, damit seine (ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen nach Abschluss ihrer Ausbildung auch die Juleica beantragen können.

Die Registrierung erfolgt durch uns, denn der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. fungiert als Zentralstelle, die für alle Träger im Landkreis ohne Landesverband zuständig ist.

Als Zentralstelle haben wir Zugriff sowohl auf alle bei uns gestellten Anträge, als auch auf die Daten der registrierten Träger, so dass wir diese verwalten können. Anträge werden durch uns geprüft und genehmigt bzw., wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind, auch abgelehnt. Auch können wir Korrekturen vornehmen, wenn bei der Antragsstellung ein Fehler unterlaufen sein sollte.