JuleiCa Allgemein

DIE JULEICA

Die Jugendleiter*innen-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuleiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Besitzer*innen der JuleiCa können sich mit dieser Karte gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten als Jugendleiter*innen ausweisen.

Die JuleiCa bürgt für Qualität: Jede*r JuleiCa-Inhaber*in hat eine Gruppenleitungsschulung absolviert. Die Gruppenleiter*innen haben sich mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Durch die Teilnahme an einer Juleica-Schulung erwerben sie wichtige Kompetenzen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die hierbei erlernten »soft-skills« sind aber nicht nur in der Jugendarbeit von Bedeutung, sondern auch darüber hinaus.

Für die Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in sind Vereine und Verbände zuständig, die in der Jugendhilfe aktiv sind.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuleiCa beantragen,
• wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind,
• die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können sowie
• eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Beantragt werden kann die JuleiCa online unter www.juleica-antrag.de. Dazu braucht der/die Gruppenleiter*in in spe nur ein (digitales) Foto von sich und alle Dokumente, die die Ausbildung belegen (Teilnahmebestätigung Gruppenleitungsschulung, Erste Hilfe) – und natürlich eine E-Mailadresse bzw. eine Mobilfunknummer. Nach dem hochladen/versenden der Dokumente und erfolgter Prüfung wird die JuleiCa dann auf dem Postweg zugesandt.

Die Gültigkeit der JuleiCa beträgt drei Jahre. Um sie zu verlängern, müssen die Gruppenleiter*innen ein mindestens 8 Bildungseinheiten umfassendes Aufbauseminar besuchen.

Die rechtliche und organisatorische Basis der Juleica in Sachsen
Die rechtliche Basis der Juleica in Sachsen bildet die Regelung zur Anwendung der Jugendleitercard des Sächsischen Sozialministeriums, derzeit ergänzt durch die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise.

Kontaktdaten
Tel.: 03501 78 16 47
Mobil: 0151 416 48 047
E-Mail: juleica[at]jugend-ring.de

Peggy Pöhland

Geschäftsführerin, Ansprechpartnerin für Jugendverbandsarbeit im Landkreis