JuleiCa Allgemein

Allgemeines

Die Jugendleiter*innen-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.

JuleiCa allgemein

Die Jugendleiter*innen-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuleiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Besitzer*innen der JuleiCa können sich mit dieser Karte gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten als Jugendleiter*innen ausweisen.

Die JuleiCa bürgt für Qualität: Jede*r JuleiCa-Inhaber*in hat eine Gruppenleitungsschulung absolviert. Die Gruppenleiter*innen haben sich mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Durch die Teilnahme an einer Juleica-Schulung erwerben sie wichtige Kompetenzen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die hierbei erlernten »soft-skills« sind aber nicht nur in der Jugendarbeit von Bedeutung, sondern auch darüber hinaus.

Zuständigkeit

Für die Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in sind Vereine und Verbände zuständig, die in der Jugendhilfe aktiv sind.

JuleiCa Beantragung

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuleiCa beantragen,
• wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind,
• die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können sowie
• eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Beantragt werden kann die JuleiCa online unter www.juleica-antrag.de. Dazu braucht der/die Gruppenleiter*in in spe nur ein (digitales) Foto von sich und alle Dokumente, die die Ausbildung belegen (Teilnahmebestätigung Gruppenleitungsschulung, Erste Hilfe) – und natürlich eine E-Mailadresse bzw. eine Mobilfunknummer. Nach dem hochladen/versenden der Dokumente und erfolgter Prüfung wird die JuleiCa dann auf dem Postweg zugesandt.

Die rechtliche und organisatorische Basis der Juleica in Sachsen

Die rechtliche Basis der Juleica in Sachsen bildet die Regelung zur Anwendung der Jugendleitercard des Sächsischen Sozialministeriums, derzeit ergänzt durch die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise.

Der Jugendring SOE ist die Zentralstelle im Landkreis

Die Jugendleiterin bzw. der Jugendleiter muss im Sinne des § 73 SGB VIII für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dieser Träger muss zwingend als solcher registriert sein, damit seine (ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen nach Abschluss ihrer Ausbildung auch die Juleica beantragen können.

Die Registrierung erfolgt durch uns, denn der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. fungiert als Zentralstelle, die für alle Träger im Landkreis ohne Landesverband zuständig ist.

Als Zentralstelle haben wir Zugriff sowohl auf alle bei uns gestellten Anträge, als auch auf die Daten der registrierten Träger, so dass wir diese verwalten können. Anträge werden durch uns geprüft und genehmigt bzw., wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind, auch abgelehnt. Auch können wir Korrekturen vornehmen, wenn bei der Antragsstellung ein Fehler unterlaufen sein sollte.

Ausbildungsinhalte

Modul A „Pädagogik“

 (10-12 Bildungseinheiten á 45 Minuten)

  • Motivation, Rolle und Kompetenzen von Jugendleiter*innen
  • Gruppenpädagogik
  • Konfliktmanagement
  • Rhetorik
  • Methoden der Gruppenarbeit
  • Reflexion und Feedback

Modul B "Recht"

 (6-8 Bildungseinheiten á 45 Minuten)

  • Grundbegriffe
  • Aufsichtspflicht
  • Haftung und Versicherung
  • Jugendschutz und Sexualstrafrecht
  • Datenschutz
  • Umgang mit Medien und rechtlichen Bestimmungen

Modul C „Organisation und Finanzen“

(4-6 Bildungseinheiten à 45 Minuten)

  • Projektmanagement
  • Umgang mit finanziellen Mitteln in der Gruppenarbeit
  • Strukturen der Jugendhilfe in Sachsen
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Modul D „Erste Hilfe“

(4 Bildungseinheiten à 45 Minuten)

  • Erste Hilfe für Jugendleiter*innen

 

 

Modul E „Kindeswohl“

(3-5 Bildungseinheiten à 45 Minuten)

  • rechtliche Bestimmungen
  • Grundrechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
  • Umgang mit Grenzen
  • Kindeswohlgefährdung: Erkennen – Einschätzen – Handeln

Modul F „Demokratiebildung“

(6-8 Bildungseinheiten à 45 Minuten)

  • Verfassung und Menschenrechte
  • Vielfalt und Toleranz
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Formen und Möglichkeiten der Umsetzung
  • Umgang mit Extremismus

 

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Termine und Anmeldung

JuleiCa Grundausbildungen 2024

Im Jahr 2024 werden zwei Juleica Grundausbildungen (Juleica G) angeboten – im Frühjahr und im Herbst.

Die Grundausbildung im Frühjahr findet an folgenden Terminen statt: 09./10. März sowie 23./24. März. Um die JuleiCa-Ausbildung abschließen zu können, ist eine Teilnahme an beiden Wochenenden notwendig. 

Veranstaltungsort ist das Kinder- und Jugenddorf ERNA (Pionierlagerstr. 89a, 01824 Gohrisch OT Papstdorf).

Die Grundausbildung im Herbst findet an den Wochenenden 09./10. November sowie 23./24. November 2024 statt. Auch hier ist eine Teilnahme an beiden Wochenend-Veranstaltung notwendig, um die JuleiCa-Ausbildung abschließen zu können.

Veranstaltungsort: Kinderdorf  Schneckenmühle (Größröhrsdorfer Str 95, 01825 Schneckenmühle b. Liebstadt)

Kosten Grundausbildung: 75,00 € inkl. Unterkunft, Verpflegung und Seminarunterlagen (85,00 € für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz oder ehrenamtlicher Tätigkeit außerhalb des Landkreises SOE)

JuleiCa Aufbauseminar 2024

Das JuleiCa Aufbauseminar findet am Samstag, den 14.09.2024 in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr statt.

Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.

Kosten Aufbauseminar: 25,00 € (30,00 € für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz oder ehrenamtlicher Tätigkeit außerhalb des Landkreises SOE)

Anmeldeformular 2024

Hier könnt ihr euch das Anmeldeformular als PDF herunterladen und digital oder händisch ausfüllen. Vor dem Unterschreiben müsst ihr das Formular ausdrucken.

Das war 2024:

Das war 2023:

Das war 2022:

hilfreiche Tipps

JuleiCa Handbuch

Das Handbuch für Jugendgruppenleiter*innen bietet alle wichtigen Informationen, die Jugendleiterinnen und Jugendleiter für ihr ehrenamtliches Engagement benötigen und soll ihnen eine Hilfe in der praktischen Kinder- und Jugendarbeit sein. Darüber hinaus verfolgt es das Ziel, das in der Juleica-Ausbildung erworbene Wissen aufzufrischen und zu erweitern. Von A wie Aufsichtspflicht bis Z wie Zuschüsse werden die wesentlichen Bereiche abgedeckt, die auch in der Juleica-Ausbildung vorkommen. Das Handbuch ist (entsprechend den Modulen der sächsischen Juleica-Ausbildung) gegliedert in die Kapitel (A) Pädagogik, (B) Recht, (C) Organisation und Finanzen, (D) Erste Hilfe, (E) Kindeswohl und (F) Demokratiebildung. Darüber hinaus bietet es weiterführende Praxistipps, ergänzende Checklisten sowie Literaturhinweise und Linktipps.

Die rechtliche Basis zur Anwendung der Jugendleitercard

Die Regelungen, die zur Anwendung kommen, sind nur online verfügbar und hier zu finden: Regelung zur Anwendung der Jugendleitercard im Freistaat Sachsen

Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018

Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise

Vergünstigungen und Rabatte

Mit der Juleica können Jugendleiter*innen als Anerkennung und Dankeschön für ihr Engagement zahlreiche Vergünstigungen bekommen – und das bundesweit. Ob im Vergnügungspark, in Ausstellungen oder im Einzelhandel – die unterschiedlichsten Rabatte werden gegen Vorlage der Juleica gewährt. Auf juleica.de gibt es Übersichten zu den bundesweiten Schnäppchen und Vergünstigungen in Sachsen.

Die sächsische Ehrenamtskarte

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement stellt die Sächsische Ehrenamtskarte dar. Das Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte ist ein Angebot an alle sächsischen Kommunen, das Engagement ihrer Ehrenamtlichen zu würdigen. Zahlreiche Partner beteiligen sich am Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte und auch hier winken zahlreiche Vergünstigungen, unter anderem für den Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen. Bei diesen Kooperationspartnern bekommt ihr Vergünstigungen.

Das Schöne: Als Jugendleiter*in könnt ihr die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

Weitere Informationen

Auf der Seite www.juleica.de findet ihr jede Menge Links, die euch weiterhelfen können.