FAQ

Hier beantworten wir wichtige und häufig gestellte Fragen rund um die Ehrenamtlich geführten Maßnahmen (EGM)

Allgemeine Fragen

Darf ich einen Antrag beim Jugendring stellen, auch wenn ich kein Mitglied bin?

Ja! Ab dem Jahr 2021 dürfen alle Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Anträge beim Jugendring für Ihre ehrenamtlich geführten Maßnahmen stellen. Der Jugendring wurde damit vom Landratsamt beauftragt. Die Richtlinie soll im Jahr 2021 noch entsprechend angepasst werden.

Bis wann muss mein Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendring eingereicht werden. Die Frist bezieht sich aber nicht auf den Veranstaltungszeitraum der Maßnahme! Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn des Projektzeitraumes beim Jugendring eingegangen sein. 

Was ist der Unterschied zwischen Projektzeitraum und Veranstaltungszeitraum?

Der Veranstaltungszeitraum ist die Zeitspanne oder der Zeitpunkt, an der/dem die Maßnahme tatsächlich stattfindet, also die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird oder die Ferienmaßnahme stattfindet. Der Projektzeitraum schließt die Zeiten für die Vorbereitung (Kauf von Arbeitsmaterial, Vertragsabschlüsse, usw.) und die Nachbereitung (Zahlen von Rechnungen, Anfertigen des Verwendungsnachweises) mit ein. Der Veranstaltungszeitraum liegt also immer innerhalb des Projektzeitraumes.

Benötige ich zwingend eine JuLeiCa, um eine Förderrung zu erhalten?

Ja, mit Antragstellung ist eine aktuell gültige JuLeiCa vorzulegen. Es ist ebenfalls möglich, sich eine adäquate Ausbildung anerkennen zu lassen. Sozialpädagogische Abschlüsse werden i.d.R. anerkannt, es sind aber jeweils Einzelfallentscheidungen. Zusätzlich muss dann allerdings eine Teilnahmebestätigung für einen Grundlehrgang „Erste Hilfe“ (nicht älter als 3 Jahre) vorgelegt werden.

Fragen zum Antragsformular

Was bedeutet „förderunschädlicher Maßnahmebeginn“ und muss ich diesen beantragen?

Wir empfehlen den förderunschädlichen Maßnahmebeginn grundsätzlich zu beantragen. Das heißt, die Maßnahme kann gestartet werden, obwohl noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt.

Fragen zum Verwendungsnachweis

Bis wann muss die Maßnahme abgerechnet werden?

Die Abrechnung muss immer spätestens 4 Wochen nach der Durchführung (also nach dem Ende des Projektzeitraumes) erfolgen. Das genaue Datum steht immer im Zuwendungsbescheid.

Welche Nachweise und Belege müssen mit eingereicht werden?

Neben dem Formular muss ein Sachbericht eingereicht werden. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung muss eine Teilnehmerliste (im Original) mit eingereicht werden. Bei den restlichen Förderschwerpunkten benötigen wir außerdem noch die vollständig ausgefüllten Beleglisten (zu finden als Vorlage im Formular für den Verwendungsnachweis). Belege müssen nicht eingereicht werden! Individuelle Nachforderungen stehen immer im Zuwendungsbescheid.