EGM

Ehrenamtlich geführte Maßnahmen (EGM) im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Alle Vereine, Initiativen und Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können für Ihre ehrenamtlichen Maßnahmen eine finanzielle Förderung beim Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. beantragen.

Die Förderung erfolgt bei Projekten, Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/ Stadtranderholung wird ein Zuschuss von maximal 10 Euro pro Tag und pro Teilnehmer*in und Betreuer*in gewährt.

Fragen beantwortet Ihnen gern unsere Ansprechpartnerin Marie Einenkel.

 

Dokumente und Formulare

Antragsformular Antrag_EGM

Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis_EGM

Auszahlungsantrag Auszahlungsantrag_Rechtsbehelfsverzicht

Hinweis zur Auszahlung: Bei Jahresprojekten besteht nach Einzelfallprüfung die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung von Fördermitteln, entweder jeweils im 2. Quartal (1. Rate) und im 4. Quartal (2. Rate) oder vollständig im 4. Quartal.

Teilnehmerliste Word Vorlage_Teilnehmerliste_EGM

Teilnehmerliste PDF Vorlage_Teilnehmerliste_EGM

Übersicht Förderverfahren PDF Übersicht_FörderverfahrenAntrag_EGM

Förderrichtline

Damit alles richtig gemacht wird, halten wir uns an die aktuelle Förderrichtlinie: RL Ehrenamtlich geführte Maßnahmen nach §§ 11, 16 SGB VIII

FAQ

Allgemeine Fragen

Darf ich einen Antrag beim Jugendring stellen, auch wenn ich kein Mitglied bin?

Ja! Ab dem Jahr 2021 dürfen alle Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Anträge beim Jugendring für Ihre ehrenamtlich geführten Maßnahmen stellen. Der Jugendring wurde damit vom Landratsamt beauftragt. Die Richtlinie soll im Jahr 2021 noch entsprechend angepasst werden.

Bis wann muss mein Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendring eingereicht werden. Die Frist bezieht sich aber nicht auf den Veranstaltungszeitraum der Maßnahme! Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn des Projektzeitraumes beim Jugendring eingegangen sein.

Was ist der Unterschied zwischen Projektzeitraum und Veranstaltungszeitraum?

Der Veranstaltungszeitraum ist die Zeitspanne oder der Zeitpunkt, an der/dem die Maßnahme tatsächlich stattfindet, also die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird oder die Ferienmaßnahme stattfindet. Der Projektzeitraum schließt die Zeiten für die Vorbereitung (Kauf von Arbeitsmaterial, Vertragsabschlüsse, usw.) und die Nachbereitung (Zahlen von Rechnungen, Anfertigen des Verwendungsnachweises) mit ein. Der Veranstaltungszeitraum liegt also immer innerhalb des Projektzeitraumes.

Benötige ich zwingend eine JuLeiCa, um eine Förderrung zu erhalten?

Ja, mit Antragstellung ist eine aktuell gültige JuLeiCa vorzulegen. Es ist ebenfalls möglich, sich eine adäquate Ausbildung anerkennen zu lassen. Sozialpädagogische Abschlüsse werden i.d.R. anerkannt, es sind aber jeweils Einzelfallentscheidungen. Zusätzlich muss dann allerdings eine Teilnahmebestätigung für einen Grundlehrgang „Erste Hilfe“ (nicht älter als 3 Jahre) vorgelegt werden.

Fragen zum Antragsformular

Was ist der Unterschied zwischen „antragstellendem Träger“ und „Maßnahmeträger“?

Wenn beispielsweise ein Dachverband eine Förderung beantragt, aber die Maßnahme von einem Mitglied des Dachverbandes durchgeführt wird, unterscheiden sich der antragstellende Träger und der Maßnahmeträger.

Wer ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe?

Träger der freien Jugendhilfe können sich unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich anerkennen lassen. Anerkennungsbehörde ist das zuständige Jugendamt. Grundlage ist §75 des SGB VIII.

Was bedeutet „förderunschädlicher Maßnahmebeginn“ und muss ich diesen beantragen?

Wir empfehlen den förderunschädlichen Maßnahmebeginn grundsätzlich zu beantragen. Das heißt, die Maßnahme kann gestartet werden, obwohl noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt.

Warum müssen Telefonnummer und Mailadresse angegeben werden?

Für schnelle Rückfragen ist eine Telefonnummer sinnvoll. Die Mailadresse ist notwendig, da die Eingangsbestätigung per E-Mail verschickt wird.

Warum wird separat nach einer Postanschrift gefragt?

In einigen Fällen sollen Briefe nicht an den Antragsteller gesendet werden, sondern z.B. an die private Adresse eines Vorstandes.

Fragen zum Verwendungsnachweis

Bis wann muss die Maßnahme abgerechnet werden?

Die Abrechnung muss immer spätestens 4 Wochen nach der Durchführung (also nach dem Ende des Projektzeitraumes) erfolgen. Das genaue Datum steht immer im Zuwendungsbescheid.

Welche Nachweise und Belege müssen mit eingereicht werden?

Neben dem Formular muss ein Sachbericht eingereicht werden. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung muss eine Teilnehmerliste (im Original) mit eingereicht werden. Bei den restlichen Förderschwerpunkten benötigen wir außerdem noch die vollständig ausgefüllten Beleglisten (zu finden als Vorlage im Formular für den Verwendungsnachweis). Belege müssen nicht eingereicht werden! Individuelle Nachforderungen stehen immer im Zuwendungsbescheid.