Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
Grundlagen
Schulsozialarbeit basiert auf Grundlagen des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) und § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) und wird gefördert durch den Freistaat Sachsen, dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die örtlichen Kommune.
Nähere Informationen zur Schulsozialarbeit an der jeweiligen Schule finden Sie auf den Homepages der einzelnen Schulen: