Wahlen sind ein Grundbaustein jeder Demokratie. Wahlen entscheiden über die politische Führung und Ausrichtung einer Regierung. Wahlen sind das wirksamste Kontrollinstrument, das wir als Bürger*innen haben. Wir rufen deshalb euch als Wähler und Wählerinnen dazu auf, am 12. Juni euren Stimmzettel abzugeben, um über die Zukunft unseres Landkreises mitzuentscheiden.
Welche Aufgaben hat der Landrat/die Landrätin?
Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzender des Kreistags und Leiterin der Kreisverwaltung. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört es, die Kreistagssitzungen vorzubereiten, Beschlüsse umzusetzen, die ordnungsgemäße Arbeit der Verwaltung sicherzustellen und den Landkreis nach außen zu vertreten. Der Landrat/die Landrätin hat somit die höchste Position im Landkreis inne und
kann großen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Wer kann Landrat/Landrätin werden?
Bei Landratswahlen können alle Menschen kandidieren, die mindestens 27 und höchstens 64 Jahre alt sind und die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben. Sie müssen zudem die Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie sich für die demokratischen Prinzipien und Werte im Sinne des Grundgesetzes einsetzen.
Wer kann den Landrat/die Landrätin wählen?
Alle Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben und die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben, dürfen an den Landratswahlen teilnehmen.
Wie funktioniert die Landratswahl?
Landratswahlen finden alle sieben Jahre statt. Es handelt sich um eine Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält (absolute Mehrheit). Gelingt das keinem Kandidaten/keiner Kandidatin, gibt es einen zweiten Wahlgang. Wer in diesem die meisten Stimmen bekommt, gewinnt (einfache Mehrheit).
Flyer zum Download: